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Die Geschichte

der Frau

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Die Frau und die Technik

Sie nimmt uneingeschränkt alle technischen Einrichtungen unserer Zeit in Anspruch, ohne jemals auch nur im Ansatz deren Prinzip und Wirkung zu erkennen. Daher sollte darauf geachtet werden, bestimmte Gefahrenbereiche von vornherein als solche zu kennzeichnen.

Die Erkenntnis, daß Garagen eine begrenzte Länge haben, hat sich in der weiblichen Welt nur schleppend verbreitet. Ebenso unverständlich ist es Frau, warum in einem Auto die Spiegel so angebracht sind, daß Frau ihr Make-up nicht sehen kann wenn sie fährt, und dann sind die blöden Dinger auch noch außen. Ebenso unverständlich ist es, wieso Frau ständig in das Auto eine helle bis trübe übelriechende Flüssigkeit einfüllen muß. Der Zusammenhang zwischen dieser Tätigkeit oder deren Unterlassung und einem nicht mehr zu bewegenden Fahrzeug ist ihr dann auch nicht schlüssig begreiflich zu machen.

Spezielle technische Ausstattungen sind daher bei Frau sehr beliebt, z.B. Automatikgetriebe oder diese schicken roten Lampen im Bereich des Armaturenbrettes, die ständig so fröhlich blinken. Mit Unverständnis wird denn auch die Tatsache zur Kenntnis genommen, daß diese Lampen nicht passend zur Farbe der Fingernägel blinken, sondern ein ernsthaftes technisches Problem im unüberschaubaren Bereich des Autos unter der vorderen Haube vermelden.

Aber nach einer Eingewöhnungszeit von höchstens 60 Monaten löst sich die schier unüberschaubare Anzahl an Hebeln und Schaltern soweit auf, daß Frau ohne größere Anstrengung durch deren Betätigung das gewünschte Ergebnis erzielt.

Unverständlich dagegen erscheint ihr die Tatsache, daß die sie umgebenden Verkehrsteilnehmer nicht wissen, was sie eigentlich im fließenden Verkehr genau will und sich dementsprechend verhalten. Auch die Vielzahl der in ihrer Umgebung blinkenden roten, gelben und grünen Lichter schafft eher Verwirrung und hinterläßt jedes Mal eine leichte Verunsicherung. Aber nach dem nur knapp halbstündigen Einparkvorgang fühlt sich Frau auf den eigenen zwei Beinen wieder wohl und als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft.

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