§
1 |
Die
Ehe besteht aus zwei ungleichen Hälften, die Frau ist die
bessere. |
§
2 |
Die
Frau kommt unter die Haube, der Mann unter den Pantoffel. |
§
3 |
Kammerdebatten
dürfen nur nach 22.00 Uhr unter Ausschluß der Öffentlichkeit
stattfinden. |
§
4 |
Die
totale Auflösung darf nur in Liebe und höchstem Wohlgefallen
geschehen. |
§
5 |
Eheliche
Verfassungsverletzungen müssen, egal, von wem Sie ausgehen,
jeweils vom Ehemann durch ein gebührendes Geschenk wieder gut
gemacht werden. |
§
6 |
Die
Polizeistunde für den Göttergatten wird von der Frau bestimmt
und von Mann in unbestimmten Fällen gehalten. |