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Auftreten in der Öffentlichkeit nach der Hochzeit

  • Nach der Hochzeit ist den Gästen unverzüglich Zugang zu Gratisessen und Freibier zu gewähren. Der durch lästige Hochzeitszeremonien verursachte Aufschub muss schließlich kompensiert werden. Die Schar der Hochzeitsgäste kann hier in zwei Kategorien unterteilt werden: Leute, die allein wegen der obligatorischen Fress- und Sauforgie bei der Hochzeit erscheinen und Leute, die aus reiner Sympathie mit dem Brautpaar an den Festlichkeiten teilnehmen. Die Größe letzterer Personengruppe geht erfahrungsgemäß gegen Null.

  • Nach der Hochzeit müssen sich die Brautleute nicht mehr küssen und können unverzüglich mit dem Fremdgehen beginnen.

  • Braut und Bräutigam beginnen nun, im Freundeskreis über den Partner zu lästern. Dies geschieht, damit nicht der Eindruck entsteht, Opfer einer glücklichen Ehe geworden zu sein. Solche Leute werden gewöhnlich von der Gesellschaft gemieden.

  • Die Braut kann ihre Diät nun beenden. Denn mit der Hochzeit sind die Tage vorbei, an denen man auf Männer einen guten Eindruck machen musste. Die Figur darf nun unförmig werden, da der Gatte natürlich keinen Wert auf Attraktivität legt, wenn er mit dem gültigen Scheidungsrecht vertraut ist.

  • Ehestreitigkeiten enden grundsätzlich beim Klingeln eines Besuchers an der Haustür und werden automatisch in eine dauerhafte harmonische Beziehung umgewandelt, die erst mit dem Abschied des Besuchers wieder zur Katastrophe wird.

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