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Auftreten in der Öffentlichkeit vor der Hochzeit

  • Vor der Hochzeit ist der Begriff "Liebe" oft anzuwenden. Auch sollte man das Gerücht verbreiten, bei der bevorstehenden Hochzeit handele es sich um eine "Liebeshochzeit". Das macht sich immer gut, wenn auch niemand so recht weiß, warum.

  • Hinweis: Sollte die Braut zum Zeitpunkt der Hochzeit aufgrund baldiger Niederkunft über das Aussehen einer prallen Leberwurst verfügen, ist der Begriff "Liebesheirat" nicht unbedingt empfehlenswert.

  • Der künftige Ehepartner ist vor der Hochzeit des öfteren "verliebt" anzusehen. Nach dem Eheschluss ist diese Mühe nicht mehr erforderlich und verstößt außerdem gegen die guten Sitten.

  • Turteleien sowie der Austausch von Zärtlichkeiten sind in der Öffentlichkeit zu unterlassen, da moralisch gefestigte Mitbürger Sympathiebekundungen zweier Menschen als Todsünde zu betrachten haben.

  • In der Verlobungsperiode haben beide Partner in getrennten Betten zu nächtigen. Dies entspricht den moralischen Grundbegriffen und bereitet zudem auf die Zeit nach der Hochzeit vor.

  • Am Polterabend haben beide Eheleute den Unrat der vorhergegangenen Feierlichkeit zu beseitigen. Vornehmlich wird hier der weibliche Teil beschäftigt, was eine harmonische Einstimmung auf die Zeit nach der Hochzeit schafft.

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