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In
der Untersuchung gegen die beiden Verklagten:
Adam
Paradiso,
geb. am 99.99.9999 in xxx,
wohnhaft in xxx und
Eva Rippe, geb. am 99.99.9999
in xxx, wohnhaft in xxx,
ist folgender Tatbestand für richtig befunden worden:
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1. |
Der
Angeklagte Adam Paradiso, vorgenannt, hat sich durch Wegnahme der
genannten Eva Rippe aus der Wohnung, xxx, des Raubes schuldig gemacht (§111). |
2. |
Die
Mitangeklagte Eva Rippe ist, nachdem sie dem vorgenannten
Adam Paradiso
gefährliche Wunden am Gesäß und Herzen beigebracht hat und er
infolgedessen seine Freiheit lassen mußte, des vorbedachten und vorsätzlichen
Mordes schuldig befunden worden (§138).
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In
Anbetracht dessen, wurden folgende Strafen ausgesprochen:
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a) |
Die
beiden Angeklagten sind lebenslänglich aneinander zu ketten. |
b) |
Der
vorgenannte Adam Paradiso hat für den Unterhalt der Mitangeklagten
Eva Rippe zu sorgen und sich eines soliden Lebenswandels zu befleißigen.
Bei gutem Verhalten hat er Anrecht auf einen eigenen Hausschlüssel.
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c) |
Die
Angeklagte Eva Rippe geht ihres Namens verlustig und hat fortan als Frau
Paradiso zu zeichnen.
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d) |
Zur
Verbüßung der unter Ziffer a) ausgesprochenen Strafe wird den beiden
Angeklagten eine gemeinsame Zelle zugesprochen, deren Reinigung durch
Frau Paradiso zu erfolgen hat (Herr
Paradiso kann zu Hilfsarbeiten zugezogen werden). Es ist den beiden untersagt,
fremde Hilfe anzunehmen!
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e) |
Der
vorgenannte Adam Paradiso hat die Prozeßkosten von Euro
1.000.-- zu
bezahlen. Der Betrag wird seinem Sackgeld abgezogen.
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Die
beiden Angeklagten beeideten den Tatbestand von Ziffern 1 und 2 und haben
das Strafmaß als angemessen betrachtet.
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