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Königlich Bayerisches Amtsgericht zu <Heiratsort>

Der monatelange Prozeß gegen den Angeklagten <er> vor der Strafkammer des Königlich Bayerischen Amtsgerichts zu <Heiratsort> fand heute sein langersehntes Ende. Wie bekannt, hatte sich der Angeklagte im Laufe der Zeit zu einer ganzen Reihe von schwersten Delikten gegen ein gewisses Fräulein <sie> hinreisen lassen. Er stach ihr in die Augen, durchbohrte sie mit Blicken und bestach sie mit seinem Charme (schwere Körperverletzung). Das Opfer entbrannte daraufhin in Liebe zum Angeklagten (besonders schwere Brandstiftung). Der Angeklagte seinerseits schloß sie in sein Herz (Freiheitsberaubung) und stahl das ihrige (Einbruchdiebstahl). Später preßte er ihr mit freundlichen Blicken ein Geständnis ab (Erpressung) und versprach ihr ernsthaft den Himmel auf Erden (Betrug durch vorsätzliche Täuschung). Das hilflose Opfer war ständig den Liebesschwüren des Täters ausgesetzt (Aussetzung). Häufig drang der Angeklagte listig in die Wohnung des Opfers ein (Hausfriedensbruch) und brachte sie schließlich in das eigene Haus um sie ganz für sich zu haben (Menschenraub). Allerdings war der Angeklagte Gero Klinkmann in vollem Umfang geständig und hatte sich bis dahin nichts zuschulden kommen lassen. Da außerdem das Opfer unverhohlene Freude über die sie betreffenden Handlungen zeigte, sind heute beide verurteilt worden, lebenslänglich durch Ringe aneinandergekettet zu sein.

Das Urteil ist bereits vollstreckt!

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