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Gesetzes-
verkündung

Nachdem beide Herzkammern ihre Zustimmung gegeben haben, tritt vom heutigem Tage folgendes Gesetz in Kraft:
 

§ 1

Die Ehe besteht aus zwei ungleichen Hälften, die Frau ist die Bessere.

§ 2

Der Mann sorgt für den Staat, die Frau zieht ihn an.

§ 3

Die Frau kommt unter die Haube, der Mann unter den Pantoffel.

§ 4

Kammerdebatten dürfen nur nach 22.00 Uhr unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden.

§ 5

Auflösung darf nur in Liebe und Wohlgefallen geschehen.

§ 6

Verfassungsverletzungen müssen, mögen sie ausgehen von wem sie wollen, von Seiten des Mannes durch ein Geschenk wieder gutgemacht werden.

§ 7

Die Polizeistunde wird von der Frau bestimmt und von dem Mann unbestimmt gehalten.

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