§
1 |
Die
Ehe besteht aus zwei ungleichen Hälften, die Frau ist die
Bessere. |
§
2 |
Der
Mann sorgt für den Staat, die Frau zieht ihn an. |
§
3 |
Die
Frau kommt unter die Haube, der Mann unter den Pantoffel. |
§
4 |
Kammerdebatten
dürfen nur nach 22.00 Uhr unter Ausschluß der Öffentlichkeit
stattfinden. |
§
5 |
Auflösung
darf nur in Liebe und Wohlgefallen geschehen. |
§
6 |
Verfassungsverletzungen
müssen, mögen sie ausgehen von wem sie wollen, von Seiten des
Mannes durch ein Geschenk wieder gutgemacht werden. |
§
7 |
Die
Polizeistunde wird von der Frau bestimmt und von dem Mann
unbestimmt gehalten. |
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Ù
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