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Familienordnung

 § 1
Die Ehefrau hat immer Recht!

§ 2
Hat die Ehefrau einmal nicht Recht,
so tritt automatisch § 1 in Kraft

§ 3
Widerspruch ist nur erlaubt,
wenn die Ehefrau einmal nicht Recht hat
(siehe § 2)!

§ 4
Sollte doch einmal widersprochen worden sein,
so findet § 3 Anwendung!

§ 5
Die §§ 2 - 4 treten außer Kraft,
wenn § 1 anzuwenden ist!

 

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