§
1. |
Das
Fest beginnt am Anfang und hört auf, wenn die Teilnehmerzahl
auf weniger als einen gesunken ist. |
§
2 |
Jeder
Gast hat persönlich mit frisch gewaschenen Füßen und leidlich
gekämmten Haar, mit fröhlichem Gesicht, Durst, Appetit und
ausreichendem Humor zu erscheinen. |
§
3 |
Jeder
hat in Ruhe seinen Platz aufzusuchen; drängeln und schubsen ist
verboten. Wer keinen Platz findet, sitzt unter dem Tisch. |
§
4 |
Die
Gäste sind verpflichtet, nicht mehr zu essen und zu trinken,
als sie mit Gewalt hinunterkriegen können. |
§
5 |
Wer
an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gekommen ist, läßt
sich langsam unter den Tisch gleiten. |
§
6 |
Keiner
soll aus Geiz seinen Nachbarn das Glas leertrinken, denn es wird
weder kassiert, noch über die Anzahl der Getränke eine
Strichliste geführt. |
§
7 |
Verboten
ist es, etwas übel zu nehmen oder sang- und klanglos zu
verschwinden. |
§
8 |
Zum
mitsingen aller Lieder sind auch diejenigen verpflichtet, die
keine Singstimme haben; Personen mit Stimmbruch bilden einen
eigenen Chor. |
§
9 |
Eventuell
auftretende Brände sind zu Hause zu löschen. |
§
10 |
Alle
Kater und Affen sind mit nach Hause zu nehmen. |